PRESSEMITTEILUNG

Saarbrücken, 25.06.2026

„Sexuelle Identität" ins Grundgesetz: LSVD+ Saarland begrüßt überparteilichen Landtagsbeschluss - und nimmt die Union in Berlin beim Wort

Der Landtag des Saarlandes hat sich klar positioniert: Das Merkmal „sexuelle Identität" soll in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. SPD und CDU haben gemeinsam dafür gestimmt, einzig die AfD votierte dagegen. Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt Saarland begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich und wertet das breite Votum als starkes Signal.

„Schutz vor Diskriminierung sollte über Parteigrenzen hinweg selbstverständlich sein", sagt Susanne Speicher, Sprecherin des LSVD+ im Saarland. „Dass SPD und CDU im Saarland gemeinsam vorangehen und allein die AfD sich verweigert, macht die Linien deutlich. Die Rechte queerer Menschen sind ein Konsens der demokratischen Mitte. Dieses Signal erwarten wir jetzt auch aus Berlin."

Die Forderung kommt nicht von ungefähr. Unter dem Motto „Ja, ich will ins Grundgesetz! Artikel 3+ jetzt!" gingen am 31. Mai rund 12.000 Menschen beim CSD SaarLorLux in Saarbrücken auf die Straße, begleitet von bis zu 80.000 Zuschauenden am Wegesrand. Sie alle haben genau die Ergänzung eingefordert, die der Landtag nun aufgegriffen hat. Auch SPD-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger bezog Stellung: „Ich will, dass die Rechte in das Grundgesetz reinkommen, damit sie unveränderlich sind", sagte sie vor den Versammelten und versprach, dafür zu kämpfen, dass die nötige Mehrheit im Bundestag zustande kommt. 

Der Entwurf liegt vor - jetzt muss er aus der Schublade

Die Vorlage ist bereits da. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf schon am 26. September 2025 in den Bundestag eingebracht, auf Initiative auch CDU-geführter Länder. Am 9. Oktober 2025 folgte die erste Lesung. Seither liegt der Entwurf im Rechtsausschuss, und es bewegt sich nichts.

„Diesen Gesetzentwurf haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Union selbst mit auf den Weg gebracht", betont Speicher. „Im Bundesrat trägt die CDU ihn mit, im Saarländischen Landtag stimmt sie zu. Jetzt muss auch die Unionsfraktion im Bundestag den Weg freimachen. Wir nehmen die CDU beim Wort, das sie im Saarland gegeben hat."

Eine Grundgesetzänderung ist mehr als Symbolik. Was mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, lässt sich mit einfacher Mehrheit wieder streichen. Erst der Verfassungsrang schützt die Rechte queerer Menschen dauerhaft - unabhängig von wechselnden Mehrheiten. Für eine Grundgesetzänderung braucht es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit. Grüne, Linke und SPD haben ihre Unterstützung längst signalisiert. Die Mehrheit ist greifbar, sobald auch die Union mitzieht. Der LSVD+ Saarland richtet seinen Appell daher ausdrücklich an die saarländischen Mitglieder des Bundestages: Wer den Beschluss des eigenen Landtags ernst nimmt, stimmt auch in Berlin für die Aufnahme der „sexuellen Identität" in Artikel 3. Das Saarland hat mit diesem Beschluss gezeigt, dass dieser Schritt über Parteigrenzen hinweg möglich ist.

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