Pressemitteilung
LSVD+ Verband Queere Vielfalt Landesverband Saar e.V.
Saarbrücken, 7. September 2026

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

LSVD+ Saarland fordert saarländische Bundestagsabgeordnete zum Handeln auf

Am Sonntag, den 6. September 2026, hat Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag gewählt. Die AfD wird nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis mit 43,8 Prozent klar stärkste Kraft im Landtag von Sachsen-Anhalt, ein historischer Erfolg, der ihr Ergebnis von 2021 (20,8 Prozent) mehr als verdoppelt.

Das Ergebnis verdeutlicht, in welchem Maße der Schutz queerer Menschen weiterhin von den jeweiligen politischen Mehrheitsverhältnissen abhängig ist und wie dringend er daher ins GG gehört. Der LSVD+ Saarland fordert deshalb die saarländischen Bundestagsabgeordneten und insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, die seit September 2025 im Bundestag anhängige Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um den Diskriminierungsschutz aufgrund „sexueller Identität" jetzt zu beraten und zu beschließen.

Der LSVD+ Saarland steht an der Seite des LSVD+ Sachsen-Anhalt und der queeren Community vor Ort. Erst im Juni hatte die scheidende Landesregierung mit dem „Landesprogramm Queer" ihr erstes eigenständiges Programm dieser Art beschlossen – als Nachfolger des Aktionsprogramms LSBTTI Sachsen-Anhalt; im März waren 90.000 Euro Landesförderung an den LSVD+ Sachsen-Anhalt gegangen.

Was die AfD dagegensetzt

Die AfD lehnt die geplante Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um den Diskriminierungsschutz aufgrund „sexueller Identität" ab, hat 2018 einen Antrag zur Abschaffung der Ehe für alle gestellt und wendet sich laut Grundsatzprogramm gegen eine „einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht". Parteichefin Alice Weidel positioniert sich öffentlich gegen das Selbstbestimmungsgesetz. Bei einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt stünden das „Landesprogramm Queer" und die Landesförderung für Beratungsstrukturen zur Disposition. Das trifft auf eine Zeit steigender queerfeindlicher Gewalt: Laut BKA-Zahlen stiegen queerfeindliche Straftaten 2025 erneut um 12,8 Prozent auf 2.377 Fälle. Betroffene könnten dadurch den Zugang zu psychosozialer, rechtlicher und sozialer Unterstützung verlieren.

Warum das auch eine saarländische Frage ist

Der saarländische Landtag hat sich am 25. Juni 2026 mit den Stimmen von SPD und CDU für die Aufnahme von „sexueller Identität" in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz ausgesprochen; die AfD stimmte dagegen. Beide Landesverfassungen - Saarland seit 2011, Sachsen-Anhalt ebenfalls - schützen sie bereits; im Grundgesetz fehlt die „sexuelle Identität" weiterhin. Für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat zählen auch die vier Stimmen aus Sachsen-Anhalt. Eine Verankerung im Grundgesetz wäre bundesweit bindend und damit unabhängig von wechselnden Landesregierungen oder -mehrheiten, anders als der Schutz in den Landesverfassungen, der nur so lange gilt, wie sich die jeweilige politische Mehrheit dazu bekennt.

Susanne Speicher, Sprecherin LSVD+ Saarland:
„Queere Rechte dürfen nicht von einer Landtagswahl abhängen. Unser Landtag hat im Juni gezeigt, dass CDU und SPD im Saarland das begreifen. Dieser Schutz gehört ins Grundgesetz. Jetzt muss die Union im Bundestag Art. 3 ergänzen, damit er nicht zur Verhandlungsmasse einer künftigen Landesregierung wird."

Das Saarland stellt acht Bundestagsabgeordnete: über die Wahlkreise Roland Theis und Philip Hoffmann (beide CDU) sowie Josephine Ortleb und Esra Limbacher (SPD), über die Landesliste zudem Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Arndt (Die Linke) sowie Carsten Becker und Boris Gamanov (beide AfD).

Über den LSVD+ Saarland

Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt Landesverband Saar e.V. setzt sich für die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung queerer Menschen im Saarland ein und betreibt mit dem Checkpoint in Saarbrücken ein Community-Zentrum für Beratung, Begegnung und Bildungsarbeit.

Pressekontakt:
Julia Zimmermann, Vorstand LSVD+ Saar
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